Vorberatende Kommission des Nationalrats stimmt klar für die Herausgabemöglichkeit von Daten im Konkurs
Gemäss Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (sog. «WAK-N») vom 13. Mai 2020 (https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wak-n-2020-05-13.aspx) hat die Kommission einem seit langem geäusserten Anliegen der IT-Industrie Rechnung getragen. Sie hat einstimmig einen Antrag auf eine neue Bestimmung im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) angenommen, gemäss welcher jeder Dritte, der eine entsprechende gesetzliche oder vertragliche Berechtigung an den Daten nachweist, den Zugang zu diesen Daten oder deren Herausgabe verlangen kann (Art. 242b revSchKG). Diese Anpassung trägt dem Anliegen der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Marcel Dobler Rechnung (siehe 17.410 https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170410), der seines Zeichens auch Präsident von ICT Switzerland ist.
Heute sieht das geltende SchKG nur ein Aussonderungsrecht für «Sachen» vor (Art. 242 Abs. 1 SchKG), jedoch nicht für Daten. Dies obwohl Daten heutzutage für ein Unternehmen oft sogar wichtiger sind als körperliche Gegenstände. Hinzu kommt, dass die Daten in vielen Fällen keinen objektiven Vermögenswert haben und deshalb nicht pfändbar im Sinne des SchKG sind. Somit ist die Herausgabe der Daten im SchKG gar nicht geregelt. Diesen Umstand hat auch der Bundesrat erkannt. In der Vorlage des Bundesrates zur Änderung des SchKG zuhanden des Parlaments hat er aber nur eine Berechtigung zum Zugang auf Daten im Konkurs vorsehen wollen.
Aufgrund der Intervention insbesondere von ICT Switzerland ist nun die vorberatende Kommission des Nationalrats ebenfalls zum Schluss gekommen, dass ein blosser Zugang zu den Daten im Konkurs nicht ausreichend ist. Sie schlägt deshalb in der geänderten Fassung von Art. 242b revSchKG vor, dass berechtigte Dritte den Zugang oder auch die Herausgabe der Daten verlangen können.
SNPlegal hat ICT Switzerland bei der Ausarbeitung der Parlamentarischen Initiative Dobler und bei den Stellungnahmen zuhanden der Bundesbehörden beraten. Wir danken ICT Switzerland für die gute Zusammenarbeit und hoffen nun, dass das Parlament der ergänzten Fassung zustimmen wird. Als Erstrat wird der Nationalrat dieses Geschäft voraussichtlich in der Sommersession 2020 behandeln.
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