Das neue Datenschutzgesetz ist da

Am 1. September 2023 ist das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) in Kraft getreten.

Das Datenschutzgesetzt stellt verbindliche Regeln und Grundsätze im Umgang und für die Bearbeitung von Personendaten auf. Mit dem Inkrafttreten gelten neue Pflichten für Unternehmen, die in der Schweiz Personendaten bearbeiten. Zudem können bei rechtswidriger Datenbearbeitung verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen drohen, die es zu verhindern gilt.

Mit unserem pragmatischen Aktionsplan und einem ausgereiften Projektvorgehen, welches einen risikobasierten Vorgehensansatz verfolgt, haben wir in den letzten Monaten erfolgreich eine Vielzahl an KMUs bei der Vorbereitung auf die Gesetzesrevision unterstützt.

Auch wir haben im Rahmen der Vorbereitungen auf das neue Datenschutzgesetz unsere Datenschutzerklärung (hier) entsprechend angepasst und weitere Massnahmen getroffen, um Ihre Personendaten noch besser zu schützen. Die überarbeitete Datenschutzerklärung gibt Ihnen einen guten Überblick über die Bearbeitung Ihrer Personendaten bei Suffert Neuenschwander & Partner und gilt für alle Websites, Dienste und Leistungen, die wir Ihnen anbieten.

Sollten Sie bisher noch keine Massnahmen umgesetzt haben, können wir Sie mit unserem Team auf dem Weg, Ihr Unternehmen nach Schweizer und europäischem Recht datenschutzkonform zu machen, begleiten und beraten. Es ist nie zu spät sich dem Thema Datenschutz anzunehmen.

Auch für Unternehmen, die bereits datenschutzkonform sind, stehen wir jederzeit bei Bedarf für individuelle und ganz spezifische Datenschutzfragen zur Verfügung.

Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihre Spezialisten:

Simon T. Oeschger

Michael Widmer

Benjamin Hundius