Nationalrat beschliesst einstimmig die Herausgabemöglichkeit von Daten im Konkurs
Nachdem die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (sog. «WAK-N») den Antrag auf eine neue Bestimmung im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) einstimmig angenommen hat (siehe SNP-Artikel), hat der Nationalrat am 17. Juni 2020 als Erstrat das Geschäft einstimmig beschlossen.
Mit der neuen Bestimmung in Art. 242b revSchKG soll jeder Dritte, der eine entsprechende gesetzliche oder vertragliche Berechtigung an den Daten im Rahmen eines Konkurses nachweist, den Zugang zu diesen Daten oder deren Herausgabe verlangen können (Art. 242b revSchKG). (Geschäft 19.074; Fahne)
Diese Anpassung trägt dem Anliegen der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Marcel Dobler Rechnung (Geschäft 17.410).
SNPlegal hat ICT Switzerland bei der Ausarbeitung der Parlamentarischen Initiative Dobler und bei den Stellungnahmen zuhanden der Bundesbehörden beraten. Wir danken ICT Switzerland für die gute Zusammenarbeit und hoffen, dass nun auch der Ständerat die ergänzte Fassung in der Sommersession 2020 behandeln und dieser zustimmen wird.
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