Öffentliches Beschaffungsrecht
Beratung für Behörden im Beschaffungsrecht und Submissionswesen
Unsere Kanzlei bietet Behörden, Unternehmen der öffentlichen Hand und weiteren Verwaltungen rechtliche Unterstützung im öffentlichen Beschaffungsrecht oder Submissionsprojekten nach WTO, BöB/VöB oder kantonaler Gesetzgebung IVöB.
Ein kompetentes Team steht Ihnen und Ihrer Behörde in beschaffungsrechtlichen Fragen zur Seite. Lassen Sie von unseren Anwälten Ihre Ausschreibungsunterlagen prüfen und sich bei Submissions- und öffentlichen Beschaffungsvorhaben rechtlich beraten. Wir bieten Ihnen Hilfe bei der Ausarbeitung von Simap-Publikationen und weiteren Verfügungen oder bei der Krux mit der Preisformel und unterstützen Sie ebenso in der Ausarbeitung der benötigten Verträge.
Unsere Beratung steht für Kompetenz, Erfahrung und Engagement. Kontaktieren Sie uns und fordern Sie unsere Beratung an: