Verfügen Sie nicht über genügend finanzielle Mittel, um einen Rechtsvertreter und die Kosten der Prozessführung bezahlen zu können, so können wir beim zuständigen Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen. Gegebenenfalls werden die Kosten des Verfahrens und des Rechtsvertreters dann einstweilen aus der Gerichtskasse bezahlt. Voraussetzungen sind in jedem Fall Mittellosigkeit des Mandanten und Erfolgsaussichten in der Streitsache selbst.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kontaktieren sie diese bitte vorab und prüfen Sie, ob und wie weit Ihre Versicherung den Rechtsstreit abdeckt und Sie selber einen Anwalt mandatieren dürfen (freie Anwaltswahl). Bitten Sie die Rechtsschutzversicherung rechtzeitig um eine schriftliche Kostengutsprache, damit unangenehme Überraschungen vermieden werden können. Gegenüber uns bleiben grundsätzlich Sie Honorarschuldner, auch wenn Sie die Honorarkosten ganz oder teilweise auf die Rechtsschutzversicherung abwälzen können.

Unsere Dienstleistungen werden grundsätzlich auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Der Stundenansatz hängt vom Fachgebiet, dem Interessenwert und der Erfahrung bzw. Spezialisierung des mit dem Mandat betrauten Anwalts ab.

Für Unternehmen mit wiederkehrendem Beratungsbedarf besteht die Möglichkeit, gegen eine vereinbarte Monats- oder Jahrespauschale juristische Dienstleistungen von uns zu beziehen. Unser speditiver und umfassender Service ist für viele Unternehmen eine kostengünstige Alternative zur Anstellung hauseigener Juristen.

Üblicherweise wird eine Akontozahlung vereinbart. Die Abschlussrechnung wird in der Regel nach Beendigung des Mandats gestellt. Bei Firmenkunden erfolgt die Abrechnung monatlich. Wir sind gerne bereit, Ihre Präferenzen diesbezüglich mit Ihnen zu besprechen.

Bilanz/LeTemps: Award für SNPlegal