Cookies – was ist auf Ihrer Website vorzukehren

Cookies sind Informationen, die beim Besuch einer Webseite auf dem Rechner des Webnutzers gespeichert werden. Technisch gesehen ist die Umsetzung abhängig vom jeweiligen Webbrowser, der vom Nutzer verwendet wird. So wird bei einigen Webbrowsern jedes Cookie in einer eigenen Datei gespeichert, bei anderen wiederum erfolgt eine zentrale Speicherung aller Cookies in einer einzigen Datei.

Dabei können Cookies je nach Ausformung unterschiedliche Informationen speichern. Die Informationen können z.B. die bevorzugte Sprache oder andere persönliche Seiteneinstellungen des Nutzers betreffen. Bei späterem Besuch derselben Webseite übermittelt der Browser dann die gespeicherte Cookie-Information an die Webseite zurück, wodurch individuelle und an den konkreten Nutzer angepasste Informationen angezeigt werden können.  Cookies können aber auch eine Vielzahl von Informationen beinhalten, die den Nutzer persönlich identifizierbar machen (wie den Namen, die Adresse, die  E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer).

Wenn Sie auf Ihrer eigenen Webseite solche Cookies verwenden wollen, sollten Sie einige rechtliche Vorgaben beachten.

So gibt es beispielsweise in der EU seit dem 19.12.2009 eine sog. „Cookie-Richtlinie“ (EU-Richtlinie 2009/136/EG). Sie verschärfte die Voraussetzungen für das Setzen von Cookies in einem zentralen Punkt: die Speicherung ist nur noch zulässig, wenn der Webseiten-Nutzer vorgängig seine Einwilligung gegeben hat (sog. Opt-in-Lösung). Die EU-Richtlinie richtet sich allerdings nicht direkt an die Webseiten-Betreiber, sondern an die EU-Mitgliedsländer, welche im nationalen Recht die Richtlinie gesetzgeberisch umsetzen müssen. Zur Unübersichtlichkeit trägt bei, dass die Mitgliedsländer die Richtlinie unterschiedlich umgesetzt haben, bzw. bis im Mai 2011 hätten umsetzen müssen. Im Vergleich verlangen die Mitgliedstaaten daher im Detail eine unterschiedlich strenge Umsetzung.

Die Cookie-Richtlinie in der EU befindet sich gegenwärtig in Revision. Im Entwurf aus dem Februar 2017 wird u.a. vorgesehen, dass die Anforderungen an die  Zustimmung vereinfacht werden sollen und die Erlaubnis künftig auch über Privatsphäre Einstellung des Webbrowsers erteilt werden kann. Zudem soll die neue Richtlinie unmittelbar anwendbar sein, also keiner nationalen Umsetzung bedürfen.

Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, ist die Cookie-Richtlinie für die Schweiz nicht verbindlich. Die (national umgesetzte) Cookie-Richtlinie der EU muss aber auch befolgt werden, wenn ein Unternehmen im EU-Raum geschäftstätig ist. Somit ist die EU-Richtlinie bzw. ihre Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsländern auch für Betreiber von Websites in der Schweiz zu beachten, wenn diese Website sich (auch) an Zielgruppen in der EU wendet.

In der Schweiz gibt es seit dem 1. April 2007 ebenfalls eine Art Cookie-Regelung, und zwar in Art. 45c lit. b des Fernmeldegesetzes (FMG). Webseiten-Betreiber in der Schweiz müssen gemäss dieser Bestimmung ihre Nutzer über verwendete Cookies informieren und dabei auch den Zweck nennen. Ausserdem muss erwähnt und darauf hingewiesen werden, dass Cookies abgelehnt, das heisst im Webbrowser deaktiviert werden können. Im Gegensatz zur EU folgt die Schweiz damit dem Opt-out-Prinzip.

Die Cookie-Regelung in der Schweiz enthält keine Formvorschriften. So genügt hier schon ein entsprechender Hinweis in der Datenschutzerklärung oder in den Nutzungsbedingungen der Website, welche Dokumente in der Praxis oft in der Fusszeile der Website verlinkt sind. Im Gegensatz zur EU folgt die Schweiz damit dem Opt-out-Prinzip: es genügt hier schon, wenn der Nutzer drauf aufmerksam gemacht wird, dass Cookies eingesetzt werden und dass die Speicherung von Informationen im Browser verhindert werden kann.

Für Dritt-Cookies von Diensten wie Google Analytics sind zusätzliche Hinweise notwendig. Viele Anbieter von solchen Diensten sehen in ihren Nutzungsbedingungen/Datenschutzerklärungen auf der Website einen solchen Hinweis ausdrücklich vor.

SNPlegal unterstützen und begleiten Sie gerne bei der rechtskonformen  Ausgestaltung von Cookie-Hinweisen sowie beim  Abfassen von Nutzungsbedingungen bzw. Datenschutzerklärungen für Ihre Website. Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen und fordern Sie unsere Beratung an:

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